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Vollständiger und flexibler Schutz für Ihr Unternehmen gegen unerwartete Risiken und finanzielle Herausforderungen.
 BVG – Berufliche Vorsorge

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 UVG – Unfallversicherung

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 KTG – Krankentaggeld

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 BVG – Berufliche Vorsorge

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 UVG – Unfallversicherung

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Über BVG – Berufliche Versicherung

Pflichtleistungen der Beruflichen Versicherung

Säule 2 des Schweizer Sozialversicherungssystems ist als Pensionskasse bekannt und trägt dazu bei, dass nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard auf angemessene Weise weitergeführt werden kann.

Die Säule 2 ergänzt die Basisleistungen der Minimalrenten aus der ersten Säule, der AHV. Sind Sie ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG? Wer kümmert sich um die Verbindung mit der BVG? Wo kann die BVG abgeschlossen werden? Wer ist versichert?

In diesem Meer von Fragen stehen Ihnen unsere Spezialisten zur Verfügung, um Sie zu beraten und zu unterstützen.

Optimieren Sie jetzt Ihre Rente

Wir helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Rentenversicherung zu finden.

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Rentenversicherung in der Schweiz - Das Drei-Säulen-System

Zusatzleistungen

Zusätzliches Kapital im Todesfall

Erhöhte Sparbeiträge zur Verbesserung der Altersrente

Frühe Sparbeiträge für Personen unter 25 Jahren

Unfallversicherung – Ihr Pflichtschutz im Falle eines Unfalls

Unterschiede in den Leistungen zwischen den Versicherern:

Das Unfallversicherungsgesetz ist obligatorisch und schützt Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, ähnlichen Körperverletzungen und Berufskrankheiten.

Suva oder private Versicherung? Welche Berufsgruppen sind gemäss UVG versichert und wo? Versichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter optimal gegen Unfälle, sowohl während der Arbeit als auch in der Freizeit. Unsere Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihr Unternehmen richtig abzusichern.

Gesetzliche Abdeckung mit Leistungen

Mit der zusätzlichen Unfallversicherung (UVGZ) kann der Arbeitgeber sein Personal über die obligatorische Unfallversicherung hinaus absichern.

Die UVGZ-Versicherung kann auf den folgenden Ebenen genutzt werden:

  • Taggeld (bis zu 100 % des Gehalts)
  • Behandlungskosten (halbprivate oder private Abteilung)
  • Langfristige Arbeitsunfähigkeit (zusätzliche Renten oder Entschädigungen)

Wie Sie sehen können, gibt es viele Möglichkeiten, Ihren Schutz im Rahmen des UVG zu erweitern.

Vergleichen Sie verschiedene Angebote, bevor Sie BVG, UVG und KTG abschliessen. Die Prämien der Versicherer variieren oft, und das Einsparpotenzial ist beträchtlich. Versichern Sie Ihre Mitarbeiter mit einem optimalen Plan der beruflichen Versicherung.

Leistungen der UVG

Wichtige Dienstleistungen

Unfälle am Arbeitsplatz und ausserhalb des Arbeitsplatzes

Berufskrankheiten

Taggeld

Pflegedienste und Kostenrückerstattung

Invaliditätsrente

Hinterbliebenenrente

Entschädigung für Integrität

Entschädigung für vollständige Invalidität

Über KTG – Taggeldversicherung bei Krankheit

Was deckt die kollektive Taggeldversicherung bei Krankheit ab?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit des Mitarbeiters zu gewährleisten? Besteht eine Verpflichtung zur Versicherung des Taggeldes bei Krankheit (KTG)? Was ist das Ziel der Taggeldversicherung bei Krankheit? Wann und wer profitiert von einer Entschädigung durch die KTG?

Um als Arbeitgeber richtig versichert zu sein, helfen Ihnen unsere Spezialisten, einen klaren Überblick im Bereich der Versicherungen zu bekommen – für Sie und Ihre Mitarbeiter.

KTG-Versicherungen – Vergleichen und sparen

Im Falle von Krankheit oder während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Mitarbeiter ihr Gehalt für einen bestimmten Zeitraum, auch wenn sie nicht am Arbeitsplatz erscheinen. So sieht es das Gesetz vor.

Der Arbeitgeber kann sich gegen diese Kosten mit der KTG-Versicherung absichern. Die KTG-Versicherung ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert, da sie das Unternehmen vor hohen Kosten im Falle von Langzeiterkrankungen schützt.

KTG-Versicherung in der Schweiz – Vergleichen Sie jetzt und sparen Sie.

Leistungen der kollektiven Taggeldversicherung bei Krankheit

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen

Obligationenrecht (OR) Artikel 324a und das Einkommensersatzgesetz (EOG)

Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Verträge mit Pensionskassen haben in der Regel eine Laufzeit von 3 bis 5 Jahren. Überprüfen Sie Ihre Verträge, um festzustellen, ob eine Kündigung möglich ist. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Die übliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, und ein Versicherungswechsel ist am Ende des Jahres möglich.
  • Wenn Sie sich entscheiden, die Pensionskasse zu wechseln, möchten Sie möglicherweise auch andere Versicherungen einbeziehen. Häufig werden Kombipakete und Sparangebote angeboten, wenn gleichzeitig die Unfallversicherung (UVG) und die Taggeldversicherung bei Krankheit (KTG) geändert werden.

Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine UVG-Versicherung für Sie abzuschliessen.

Die Taggeldversicherung bei Krankheit (KTG) wird häufig zusammen mit der Beruflichen Vorsorge (BVG) abgeschlossen, um Prämienrisiken zu sparen und finanzielle Lücken bei Zahlungsverzögerungen der IV-Leistungen zu vermeiden. Wenn KTG und BVG bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, profitieren Sie oft von besseren Konditionen.

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